Bava Kamma 204

Kapitel 204

א ליקח לו חטין ולקח מהם שעורין שעורין ולקח מהם חטין תניא חדא אם פחתו פחתו לו ואם הותירו הותירו לו ותני חדא אם פחתו פחתו לו ואם הותירו הותירו לאמצע
1 für ihn Weizen zu kaufen, und er dafür Gerste gekauft hat, oder Gerste zu kaufen, und er dafür Weizen gekauft hat, so ist es, wie das Eine lehrt, wenn Verlust vorhanden ist, sein Verlust, und wenn Gewinn vorhanden ist, sein Gewinn, und wie ein Anderes lehrt, wenn Verlust vorhanden ist, sein Verlust, und wenn Gewinn vorhanden ist, der Gewinn zu teilen!?
ב אמר רבי יוחנן לא קשיא הא ר"מ והא רבי יהודה
2 R. Joḥanan erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines nach R. Meír und eines nach R. Jehuda.
ג הא ר"מ דאמר שינוי קונה והא רבי יהודה דאמר שינוי אינו קונה
3 Eines nach R. Meír, welcher sagt, durch die Änderung erfolge eine Aneignung, und eines nach R. Jehuda, welcher sagt, durch die Änderung erfolge keine Aneignung.
ד מתקיף לה ר' אלעזר ממאי דלמא עד כאן לא קאמר ר"מ אלא במידי דחזי ליה לגופיה אבל לסחורה לא אמר
4 R. Elea͑zar wandte ein: Wieso denn, vielleicht ist R. Meír dieser Ansicht nur bei einer Sache, die an und für sich gebraucht wird, nicht aber, wenn sie zum Handel verwandt wird!?
ה אלא א"ר אלעזר הא והא ר' מאיר ולא קשיא כאן לאכילה כאן לסחורה
5 Vielmehr, sagte R. Elea͑zar, beide nach R. Meír, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eines gilt von dem Falle, wenn [er das Getreide] zum Essen [braucht], und eines, wenn zum Handel.
ו מחכו עלה במערבא לר' יוחנן אליבא דר' יהודה וכי מי הודיעו לבעל חטין שיקנה חטין לבעל מעות מתקיף לה רב שמואל בר ססרטי אי הכי אפילו חטין וחטין נמי לא
6 Im Westen lachten sie über die Auslegung R. Joḥanans: wer hat es denn, nach der Ansicht R. Jehudas, dem Besitzer des Weizens mitgeteilt, daß er seinen Weizen dem Eigentümer des Geldes zugeeignet haben sollte!? R. Šemuél b. Sasrati wandte ein: Demnach auch in dem Falle, wenn [er ihn beauftragt hat,] Weizen [zu kaufen], und er Weizen [gekauft hat]!?
ז אמר רבי אבהו שאני חטין וחטין דשליחותיה קא עביד וכי בעל הבית דמי
7 R. Abahu erwiderte: Anders ist es, wenn Weizen [zu kaufen,] und er Weizen [gekauft hat], denn er handelte im Auftrage des Eigentümers und gleicht dem Eigentümer selbst.
ח תדע דתנן אחד המקדיש נכסיו ואחד המעריך את עצמו אין לו בכסות אשתו ולא בכסות בניו ולא בצבע שצבע לשמן ולא בסנדלים חדשים שלקחן לשמן
8 Dies ist auch zu beweisen, denn wir haben gelernt: Ob jemand sein Vermögen [dem Heiligtume] geweiht, oder jemand seinen Schätzungswert gelobt hat, er hat keinen Anspruch auf die Gewänder seiner Frau und seiner Kinder, noch auf die für sie gefärbten Stoffe, noch auf die neuen für sie gekauften Sandalen.
ט ואמאי לימא הכא נמי מי הודיעו לצבע שיקנה צבעו לאשה אלא לאו משום דאמרינן [דשליחותיה קא עביד וכיד אשתו דמי הכא נמי] שליחותיה קא עביד וכיד בעה"ב דמי
9 Wieso nun, man sollte doch sagen: wer hat dies dem Färber mitgeteilt, daß er die gefärbten Stoffe der Frau zugeeignet haben sollte!? Wir müssen vielmehr erklären, wer im Auftrage des Eigentümers handelt, gleicht diesem selbst.
י א"ר אבא לא כל המקדיש נכסיו אין דעתו על כסות אשתו ובניו
10 R. Abba erwiderte; Nein, [aus folgendem Grunde]: wer sein Vermögen dem Heiligtume weiht, denkt nicht an die Gewänder seiner Frau und seiner Kinder,
יא מתקיף לה רבי זירא וכי דעתו של אדם על תפיליו ותנן המקדיש נכסיו מעלין לו תפילין א"ל אביי אין דעתו של אדם על תפילין המקדיש נכסיו סבר מצוה קא עבידנא ואין דעתו של אדם על כסות אשתו ובניו משום איבה
11 R. Zera wandte ein: Denkt denn jemand dabei an seine Tephillin, dennoch haben wir gelernt, wenn jemand sein Vermögen weiht, gehören dazu auch seine Tephillin!? Abajje erwiderte ihm: Freilich denkt er dabei auch an seine Tephillin, denn wer sein Vermögen weiht, glaubt damit eine gottgefällige Handlung auszuüben; er denkt aber nicht an die Gewänder seiner Frau und seiner Kinder, wegen der Friedensstörung.
יב מתקיף לה רב אושעיא והלא חייבי ערכין שנו כאן ותנן חייבי ערכין ממשכנין אותן
12 R. Oša͑ja wandte ein: Hier wird ja von Schuldnern von Schätzgelübden gelehrt, und von Schuldnern von Schätzgelübden haben wir gelernt, daß sie gepfändet werden;
יג וכי דעתו של אדם על עצמו למשכנו
13 wünscht man denn gepfändet zu werden!?
יד אלא אמר רבי אבא כל המקדיש נכסיו נעשה כמי שהקנה להן כסות אשתו ובניו מעיקרא
14 Vielmehr, erklärte R. Abba, wenn jemand sein Vermögen geweiht hat, betrachte man es so, als hätte er vorher seiner Frau und seinen Kindern ihre Kleider zugeeignet.
טו תנו רבנן הלוקח שדה בשם חבירו אין כופין אותו למכור ואם אמר לו על מנת כופין אותו למכור
15 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ein Feld auf den Namen eines anderen kauft, so zwinge man [den Verkäufer] nicht zu verkaufen; wenn er aber zu ihm gesagt hat: unter der Bedingung, so zwinge man ihn zu verkaufen. –
טז מאי קאמר אמר רב ששת ה"ק הלוקח שדה מחבירו בשם ריש גלותא אין כופין אותו ריש גלותא למכור ואם אמר על מנת כופין את ריש גלותא למכור
16 Wie meint er es? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld auf den Namen des Exilarchen gekauft hat, so zwinge man den Exilarchen nicht, es ihm zu verkaufen; wenn er aber zu ihm gesagt hat: unter der Bedingung, so zwinge man den Exilarchen, es ihm zu verkaufen.
יז אמר מר הלוקח שדה בשם ריש גלותא אין כופין אותו ריש גלותא למכור מכלל דמקנא קניא ליה לימא פליגא דבני מערבא דאמרי וכי מי הודיעו לבעל חטין שיקנה חטין לבעל הבית
17 Der Meister sagte: Wenn jemand ein Feld auf den Namen des Exilarchen gekauft hat, so zwinge man den Exilarchen nicht, es ihm zu verkaufen. Demnach hat er es ihm zugeeignet, somit streitet er gegen die Gelehrten des Westens, welche sagen: wer hat dies denn dem Besitzer des Weizens mitgeteilt, daß er seinen Weizen dem Eigentümer [des Geldes] zugeeignet haben sollte. –
יח אי משום הא לא קשיא כגון דאודעיה לבעל שדה ואודעינהו לסהדי
18 Wenn nur das, so ist dies kein Einwand; wenn er es dem Eigentümer des Feldes und den Zeugen mitgeteilt hat. –
יט אלא אימא סיפא על מנת כופין אותו ריש גלותא למכור אמאי ולימא ריש גלותא לא יקרייכו בעינא ולא זילותייכו בעינא
19 Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: [wenn er aber zu ihm gesagt hat:] unter der Bedingung, so zwinge man den Exilarchen, es ihm zu verkaufen. Weshalb denn, der Exilarch kann ja sagen: ich wünsche weder eure Ehrung noch eure Mißachtung!?
כ אלא אמר אביי ה"ק הלוקח שדה בשם חבירו (ריש גלותא)
20 Vielmehr, erklärte Abajje, meint er es wie folgt: wenn jemand ein Feld auf den Namen eines anderen gekauft hat,